Um Gäste und Mitarbeiter bestmöglich vor einer Infektion zu schützen, werden einige Abläufe vor Ort angepasst. Im Folgenden finden Sie die Corona-Maßnahmen, wie sie Ende der Saison 2020 vor Ort gegolten haben und aller Voraussicht nach auch während der Saison 2021 gelten werden (Änderungen und Aktualisierungen vorbehalten).
Verhaltensregeln: Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Masken müssen getragen werden beim Passieren allgemeiner Bereiche, in denen der Sicherheitsabstand nur schwer einzuhalten ist.
Pool: geöffnet zwischen 10.00 und 20.00 Uhr, Nutzung per Liste geregelt
Restaurant/Verpflegung: Buffet ohne Selbstbedienung, die ausgewählten Speisen werden im Anschluss am Tisch serviert
Strand: An Menorcas Stränden gibt es derzeit keine Restriktionen
Das sollten Sie außerdem vor der Anreise in Corona-Zeiten wissen:
Vor der Einreise nach Spanien ist es ab Anfang Juli 2020 erforderlich, online einen QR-Code für jeden Einreisenden anzufordern, den man bei der Ankunft an der Gesundheitskontrolle vorzeigt. Den QR-Code bekommen Sie hier: https://www.spth.gob.es/
Seit dem 23. November ist ein diagnostischer Test für alle internationalen Passagiere erforderlich, die aus einem Risikoland bzw. -gebiet kommen und nicht auf dem Landweg einreisen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Spanien durchgeführt werden. Personen unter sechs Jahren müssen weder vor der Reise noch bei der Einreise nach Spanien einen Test ablegen. Weitere Details und Änderungen hierzu erfahren Sie auf der entsprechenden Seite des Auswärtigen Amtes.
Bei der Rückreise aus Spanien ist in Deutschland Stand Mitte August ein Corona-Test binnen drei Tagen erforderlich, den man kostenfrei auch direkt bei Einreise am deutschen Flughafen vornehmen lassen kann. Bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses müssen Reisende sich anschließend in häusliche Quarantäne begeben.
Ab 13.07.2020 gelten auf den Baleareninseln strengere Regeln für das Tragen von Masken. Ein Mund-Nasenschutz ist in allen geschlossenen öffentlichen Räumen und im Freien Pflicht. Das gilt auch dann, wenn ein Abstand von 1,5 m zu anderen Menschen möglich ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Strände, Pools sowie Bars, Cafés und Restaurants während des Essens und Trinkens. Auch beim Sport gilt keine Maskenpflicht.