Vorvertragliche Informationen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei den angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.1. Daher kannst du alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

VAMOS Familienreisen GmbH (auch "VAMOS") trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt VAMOS Familienreisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung deiner Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung deiner Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Weitere Informationen zu deinen Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 findest du unter: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Zum Formblatt Pauschalreise

Gesetzlich vorgeschriebene Informationen für Pauschalreisende | PDF | 0,18 MB

Weitere Hinweise

Hier findest du wichtige Informationen rund um Buchung, Reisebedingungen, Verbraucherrechte und organisatorische Hinweise zu den von VAMOS veranstalteten Pauschalreisen.

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleis­tungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reisever­anstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktritts­gebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme beste­hen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pau­schalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. VAMOS Familienreisen GmbH hat eine Insolvenzversicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können das Unternehmen HanseMerkur Reiseversicherung AG, Anschrift: Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg, Telefon: +49 (0)40/53799360, E-Mail: insolvenz@hansemerkur.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der VAMOS Familienreisen GmbH verweigert werden.

Wir möchten, dass sich auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf ihre Reise freuen können. Die angebotenen Familien-, Kunst-, Kultur-, Wander-, Rad- und Städtereisen sind jedoch je nach Art der Reise nur bedingt für Personen mit Mobilitätseinschränkungen geeignet. Solltest du hiervon betroffen oder unsicher sein, kontaktiere uns bitte vor der Buchung, damit geprüft werden kann, ob die jeweilige Reise bzw. Reiseleistung deinen individuellen Bedürfnissen entspricht.

Nach deiner Reisebuchung erhältst du die Buchungsbestätigung/Rechnung und den Sicherungsschein. Sodann ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sowie die Versicherungsprämie (soweit gebucht) zu leisten. Vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restzahlung fällig. Deine Reise kannst du per Überweisung bezahlen.

Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, und VAMOS diese Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmendenzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.

Sofern für eine Reise eine Mindestteilnehmendenzahl erforderlich ist, weisen wir hierauf in der jeweiligen Reisebeschreibung hin. Wird die angegebene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, die Reise im Rahmen der gesetzlichen Fristen abzusagen. Über eine entsprechende Absage informieren wir selbstverständlich schnellstmöglich.

Auf den jeweiligen Reiseseiten informieren wir dich über Visaformalitäten, Einreisebestimmungen sowie besondere Gesundheitsvorschriften der jeweiligen Zielgebiete. Reisende sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, die für ihre Reise erforderlichen Ausweis-, Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumente mitzuführen und zu beachten.

Sofern in der jeweiligen Reisebeschreibung nicht anders angegeben, benötigen Staatsangehörige der EU für unsere Reisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Mit den Reiseunterlagen erhältst du ergänzende Informationen entsprechend der zum Zeitpunkt der Reise geltenden Bestimmungen.

Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Reise- und Geschäftsbedingungen. Dort findest du auch die jeweiligen Stornierungsbedingungen und möglichen Rücktrittskosten.

Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters besteht eine Insolvenzsicherung durch:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 19768

Zur Absicherung vor und während deiner Reise – beispielsweise bei Reiserücktritt, Reiseabbruch, Krankheit, Unfall, Krankenrücktransport oder Gepäckverlust – empfehlen wir dir den Abschluss einer Reiseversicherung. Informationen zu passenden Versicherungslösungen findest du auf unserer Website.